Nach einem Hochwasser kommt die Frage, an die vorher kaum jemand denkt: Zahlt die Versicherung das? Bei vielen Eigentümern lautet die Antwort nein, und der Grund ist ein Missverständnis über die eigene Police.
Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung durch Starkregen, über die Ufer tretende Gewässer, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck gehören nicht dazu. Diese Gefahren fallen unter die erweiterte Elementardeckung, und die ist ein separater Baustein, den man aktiv hinzunehmen muss.
Genau hier liegt die Lücke. Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, fühlt sich versichert. Beim Wasserschaden stellt sich dann heraus, dass Leitungswasser gemeint war, also der Rohrbruch im Haus, und nicht das Wasser, das von draußen hereinläuft.
Wie viele sind abgesichert
Etwa die Hälfte der Haushalte in Deutschland hat eine Elementardeckung. Die andere Hälfte trägt einen Hochwasserschaden selbst, und das sind schnell fünfstellige Beträge, weil Estrich, Dämmung, Elektrik und Heizung betroffen sind, nicht nur der Bodenbelag.
Kommt eine Pflichtversicherung?
Diskutiert wird sie seit den Überschwemmungen der vergangenen Jahre. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung ist bislang nicht eingeführt, das Vorhaben steht politisch aber auf der Tagesordnung, und ob und wann es umgesetzt wird, ist derzeit offen. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass eine gesetzliche Regelung Ihnen die Entscheidung abnimmt.
Was Sie selbst prüfen können
Nehmen Sie Ihre Police und suchen Sie nach dem Wort Elementar. Steht es nicht darin, haben Sie die Deckung nicht. Fragen Sie außerdem nach Ihrer Gefährdungsklasse, nach der Höhe des Selbstbehalts und danach, ob Rückstau ausdrücklich mitversichert ist, denn das ist ein häufiger Ausschluss.
Wichtig zu wissen: Versicherer verlangen in gefährdeten Lagen häufig, dass Sie zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen haben. Eine Rückstauklappe, freie Abläufe und vorhandenes Schutzmaterial sind nicht nur praktisch sinnvoll, sie können im Schadensfall auch die Regulierung beeinflussen.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Versicherungsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Deckt meine Wohngebäudeversicherung Hochwasser ab?
Standardmäßig nicht. Überschwemmung und Rückstau fallen unter die Elementardeckung, ein separat abzuschließender Baustein.
Ist Rückstau aus dem Kanal mitversichert?
Nur wenn er ausdrücklich eingeschlossen ist. Häufig wird zusätzlich verlangt, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Gibt es eine Pflicht zur Elementarversicherung?
Bislang nicht. Eine Pflichtversicherung wird politisch diskutiert, eine Entscheidung steht aus.
Bekomme ich in einem Risikogebiet überhaupt eine Deckung?
Meistens ja, aber zu höheren Beiträgen und mit größerem Selbstbehalt. In den höchsten Gefährdungsklassen kann die Annahme an Auflagen geknüpft sein.




